1. Alle Angebote von IT Bros Media sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags durch IT Bros Media zustande oder durch tatsächliche Aufnahme der Arbeiten.
Für alle Projekte erfolgt vor Beginn eine Aufwandsschätzung bzw. ein Kostenvoranschlag.
2. Das Honorar wird nach den im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zahlungsbedingungen fällig. Diese Zahlungsbedingungen sind verbindlich und haben Vorrang vor anderslautenden Regelungen in diesen AGB. Bei projektbasierten Vereinbarungen wird das Honorar spätestens mit Abnahme des finalen Werkes fällig. Erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, ist das Honorar mit Rechnungsstellung fällig.
Zeichnen sich Abweichungen vom kalkulierten Aufwand ab, wird IT Bros Media den Kunden unter Angabe des voraussichtlichen Mehraufwandes informieren. Der Mehraufwand gilt als vereinbart, wenn der Kunde mündlich oder schriftlich zustimmt.
3. Im Honorar enthalten sind nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusatzleistungen, Auslagen oder Mehrkosten, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4. Der vereinbarte Projektpreis umfasst sämtliche Herstellungskosten sowie die in Punkt VII aufgelistete Rechteeinräumung.
5. Wetterrisiken, wetterbedingte Drehabbrüche oder -verschiebungen sind nicht in den Produktionskosten enthalten. Alle daraus entstehenden Zusatzkosten werden nach Aufwand berechnet. Gleiches gilt für zusätzliche notwendige Drehtage, sofern sie nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von IT Bros Media zurückzuführen sind.
6. Für die Erstellung von Konzepten, Storyboards, Skripten oder Drehbüchern kann ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Die Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn das Werk nicht umgesetzt wird oder der Auftraggeber später zurücktritt.
7. Stellt der Auftraggeber Konzepte, Skripte oder Film-/Bildmaterial zur Verfügung, müssen die hierfür notwendigen Nutzungsrechte an IT Bros Media übertragen werden. Die künstlerische und technische Gestaltung des finalen Werkes obliegt IT Bros Media.
8.Wird ein Nachdreh notwendig, ohne dass IT Bros Media dies zu vertreten hat (z. B. Material- oder Geräteschäden, Ausfall von Personen, Kundenfehler), können daraus entstehende Kosten nicht geltend gemacht werden.
9. Der Auftraggeber hat vor Endfertigung die Sichtungskopie abzunehmen. Abnahme kann vor Ort, beim Kunden oder online erfolgen. Mit der Abnahme der Sichtungskopie gilt die Produktion als abgeschlossen.
10. Änderungswünsche nach der Abnahme sind gesondert zu vergüten. IT Bros Media informiert über die entstehenden Zusatzkosten. Künstlerische oder technische Änderungswünsche von IT Bros Media, die zu Mehrkosten führen, bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des Kunden.
11. Tritt der Auftraggeber zurück, ohne dass IT Bros Media dies zu vertreten hat, gelten folgende Stornopauschalen:
Rücktritt vor dem 10. Tag vor Drehbeginn: 10 %
Rücktritt zwischen dem 10. und 1. Tag vor Drehbeginn: 30 %
Rücktritt nach Drehbeginn: 50 %
Übersteigen bereits entstandene Kosten diese Beträge, sind diese vollständig zu erstatten.
14. Bei Drehterminverschiebungen aus Gründen, die IT Bros Media nicht zu vertreten hat, gelten folgende Zusatzkosten:
Verschiebung nach dem 10. Tag vor Drehbeginn: 10 %
nach dem 5. Tag: 20 %
nach dem 3. Tag: 30 %
Zusätzlich entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu tragen.
Verzögert der Auftraggeber Freigaben, Termine, Bereitstellungen oder Entscheidungen, haftet er für die daraus entstehenden Mehrkosten und Terminverschiebungen. IT Bros Media kann den zusätzlichen Aufwand nach Aufwand berechnen.